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Mediation - was ist das?
Mediation ist ein Verfahren außergerichtlicher Konfliktvermittlung,
bei dem nicht ein Dritter (wie z.B. ein Richter) eine Entscheidung fällt, sondern
die streitenden Parteien durch Hilfe der Mediatorin/des Mediators eigenverantwortlich
eine Lösung ihres Konfliktes finden, die für alle Seiten befriedigend und praktizierbar
ist.
Dem liegt die Lebensweisheit zugrunde, dass es sich mit
eigenen Lösungen besser lebt als mit fremdverordneten, denn die Parteien sind
die Herren des Streits.
Indem nicht nur die vordergründigen Positionen und Forderungen
zur Sprache gebracht werden, sondern auch die tieferliegenden Interessen
und Bedürfnisse ihren Raum finden sowie alle für die Bearbeitung des Konfliktes
erheblichen Umstände erörtert werden, können kreative Lösungen entstehen, die
eine dauerhafte Bereinigung des Problemes bedeuten.
Die Aufgabe der Mediatorin/des Mediators ist es
dabei, neben der Verfahrensführung, jeder Partei gleichermaßen unterstützend
zur Seite zu stehen, ihre Interessen zu kommunizieren.
Das Verfahren an sich ist von bestimmten Grundsätzen
getragen, die in Übereinstimmung aller Beteiligten mittels Mediationsvertrag
vereinbart werden . Die Mediatorin/der Mediator schlägt eine der Art des Konfliktes
angemessene Vorgehensweise vor, wobei der konkrete Ablauf immer in Absprache
mit den Parteien erfolgt.
Die Verfahrens-Grundsätze im Einzelnen:
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Freiwilligkeit
Jeder der Beteiligten wirkt aus freier Entscheidung an dem Mediationsverfahren
mit.
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Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien
Die Parteien lösen ihren Konflikt eigenverantwortlich. Die Mediatoren moderieren
die Gespräche und helfen bei der rechtlichen Gestaltung der Abschlussvereinbarung.
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Neutralität des Mediators
Die Mediatoren unterstützen beide Parteien gleichermaßen und bleiben neutral.
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Informiertheit
Alle Umstände, die für die Lösung des Konfliktes von Bedeutung sind, sollen
genannt, eventuell vorhandene Unterlagen vorgelegt werden.
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Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die offenbarten/erhaltenen Informationen
vertraulich zu behandeln. Es handelt sich somit um ein Verfahren im geschützten
Raum, d.h. im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren bleibt die Öffentlichkeit
ausgeschlossen.
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